Information und Weisung für Schwinger
Allgemeines
Die Abwicklung des Schwingfestes richtet sich nach dem technischen Regulativ ESV. Das Dopingreglement ist integrierter Bestandteil.
Von allen Teilnehmern wird korrektes und anständiges Verhalten erwartet!
Bekleidung der Schwinger
Sennenschwinger tragen ein typisches Sennenhemd und dunkle Hosen. Turnerschwinger tragen ein weisses Leibchen mit kurzen Ärmeln
und eine lange, weisse Hose. Die Bekleidung muss zweckmässig, sauber und frei von Werbeaufschriften sein.
Garderoben
Die Umkleideräume und Duschen wie auch Aufenthaltsräume für die Schwinger befinden sich im Obergeschoss des Mehrzweckgebäudes und in der Schwinghalle im Untergeschoss.
Antreten der Schwinger
Die Schwinger werden gebeten, pünktlich um 07:15 Uhr zum Appell auf dem Schwingplatz zu erscheinen.
Festkarte
Die Bankettkarte fürs Mittagessen werden am Festtag an den jeweiligen kantonalen Technische-Leiter verteilt.
Die Mittagsverpflegung für die Schwinger wird in der alten Turnhalle im Schulhaus Kamp bereitgestellt.
Rangverkündigung
Die Rangverkündigung mit Kranzabgabe findet um 18:00 Uhr auf dem Schwingplatz statt.
Die Besammlung ist um 17:50 Uhr beim Haupteingang zum Schwingplatz. Die Teilnehmer erscheinen im traditionellen Tenü.
Ehrengabe
Es ist Pflicht und Ehrensache, die Ehrengaben den Gabenspendern umgehend schriftlich zu verdanken!
Eingravierte Gaben dürfen weder verkauft, getauscht noch verschenkt werden.
Abmeldungen
Abmeldungen sind bis spätestens Donnerstagabend 16.Mai 2024 an den jeweiligen kantonalen Technischen Leiter zu melden.
In dringenden Fällen dem Technischen-Leiter ONSV, Peter Imfeld
Handy Nr.: 078 666 38 82